Das gibt Sicherheit

Grundlage der Zusammenarbeit mit unseren Auftraggebern ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) von 1972, dass für alle Personaldienstleister gilt.

Darüber hinaus haben wir als Mitglied des Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), in dem vorrangig mittelständische Unternehmen organisiert sind, einen fairen Tarifvertrag mit dem DGB

Wenn Sie detaillierte Fragen zum Tarifvertrag haben, sprechen Sie uns an.